Torhüterschutz
Eine Regel besagt, dass der Torhüter im Fünfmeterraum einen besonderen Schutz erfährt, so dass er, sofern dort auch nur berührt, angegangen, angesprungen, weggedrängt oder was auch immer wird – also eine Anzahl von Attacken, die außerhalb dieses Raumes ansonsten nicht geahndet würden –, er dafür einen Freistoß zugesprochen bekommt. Selbstverständlich wurde eine solche Regel entworfen…